Herzlich willkommen in unserer logopädischen Praxis!
Sprache ist ein wichtiger Teil unseres Lebens. Sie verbindet, ermöglicht
Austausch und schafft Verständnis. In unserer Praxis arbeiten wir mit
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen jeden Alters und helfen ihnen
ihre sprachlichen, stimmlichen und kommunikativen Fähigkeiten zu
verbessern oder wiederzuerlangen.
Wie erhalte ich eine logopädische Therapie?
Der Weg zu einer logopädischen Behandlung läuft wie folgt ab:

1. Arztbesuch:
Wenn Sie bei sich selbst, einer/einem nahen Angehörigen oder Ihrem Kind Auffälligkeiten in der Sprache, beim Sprechen, der Stimme oder beim Schlucken bemerken, oder Sie im Rahmen Ihrer Transition an Ihrer Stimme arbeiten möchten, wenden Sie sich zunächst an eine Ärztin oder einen Arzt.
2. Heilmittelverordnung:
Stellt die Ärztin oder der Arzt einen Behandlungsbedarf fest, erhalten Sie
eine sogenannte Heilmittelverordnung für Logopädie.
Musterverordnung (allgemein)
Musterverordnung (Stimmtransition)
Musterverordnung (LSVT)


3. Terminvereinbarung:
Mit dieser Heilmittelverordnung können Sie direkt Kontakt zu unserer
Praxis aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
4. Therapiebeginn:
Nach einem ausführlichen Erstgespräch und einer Diagnostik starten wir
gemeinsam die individuell abgestimmte Therapie.

Wer kann eine Verordnung für Logopädie ausstellen?
Eine Heilmittelverordnung für eine logopädische Therapie kann von
verschiedenen Fachärzt*innen ausgestellt werden, zum Beispiel:
-
Hausärzt*innen
-
Kinderärzt*innen
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HNO-Ärzt*innen
-
Neurolog*innen
-
Psychiater*innen
-
Phoniater*innen und Pädaudiolog*innen
-
Kieferorthopäd*innen
-
Zahnärzt*innen (bei bestimmten Störungsbildern)
