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Herzlich willkommen in unserer logopädischen Praxis!

Sprache ist ein wichtiger Teil unseres Lebens. Sie verbindet, ermöglicht

Austausch und schafft Verständnis. In unserer Praxis arbeiten wir mit

Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen jeden Alters und helfen ihnen

ihre sprachlichen, stimmlichen und kommunikativen Fähigkeiten zu

verbessern oder wiederzuerlangen.

Wie erhalte ich eine logopädische Therapie?

Der Weg zu einer logopädischen Behandlung läuft wie folgt ab:

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1. Arztbesuch:

Wenn Sie bei sich selbst, einer/einem nahen Angehörigen oder Ihrem Kind Auffälligkeiten in der Sprache, beim Sprechen, der Stimme oder beim Schlucken bemerken, oder Sie im Rahmen Ihrer Transition an Ihrer Stimme arbeiten möchten, wenden Sie sich zunächst an eine Ärztin oder einen Arzt.

2. Heilmittelverordnung:

Stellt die Ärztin oder der Arzt einen Behandlungsbedarf fest, erhalten Sie

eine sogenannte Heilmittelverordnung für Logopädie.

Musterverordnung (allgemein)

Musterverordnung (Stimmtransition)

Musterverordnung (LSVT)

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3. Terminvereinbarung:

Mit dieser Heilmittelverordnung können Sie direkt Kontakt zu unserer

Praxis aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

4. Therapiebeginn:

Nach einem ausführlichen Erstgespräch und einer Diagnostik starten wir

gemeinsam die individuell abgestimmte Therapie.

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Wer kann eine Verordnung für Logopädie ausstellen?

Eine Heilmittelverordnung für eine logopädische Therapie kann von

verschiedenen Fachärzt*innen ausgestellt werden, zum Beispiel:

  • Hausärzt*innen

  • Kinderärzt*innen

  • HNO-Ärzt*innen

  • Neurolog*innen

  • Psychiater*innen

  • Phoniater*innen und Pädaudiolog*innen

  • Kieferorthopäd*innen

  • Zahnärzt*innen (bei bestimmten Störungsbildern)

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